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Fehlverhalten im Gesundheitswesen (§ 197a SGB V - z. B. Abrechnungsbetrug)
In diese Kategorie fällt jede strafbare Handlung, durch welche absichtlich ein rechtswidriger finanzieller Vorteil zu Lasten der Kranken- oder Pflegeversicherung erlangt wird. Nicht gemeint sind hierbei fehlerhafte Abrechnungen, die aus Versehen falsch bzw. zu hoch berechnet wurden. 

Falls Sie einen Verdacht auf ein solches Fehlverhalten haben, geben Sie uns bitte einen Hinweis. Typische Anzeichen für ein Fehlverhalten im Gesundheitswesen sind z. B.:
  • Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen ("Luftleistungen"/"Luftabrechnungen"),
  • Rezept- und/oder Verordnungsfälschungen,
  • Unzulässige Zusammenarbeit von Leistungserbringern und Vertragsärzten aus eigenwirtschaftlichen Gründen,
  • Zuweisung von Patienten gegen Entgelt,
  • Missbrauch von Krankenversichertenkarten.

Helfen Sie uns sicherzustellen, dass die gezahlten Beiträge im vollem Umfang den Versicherten zu Gute kommen und dass die Versichertengemeinschaft nicht unnötig durch das Fehlverhalten Einzelner belastet wird.

Auch wenn Sie unsicher sind, melden Sie uns Ihren Verdacht! Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass nicht hinter jedem Hinweis auch ein betrügerisches Vorgehen steckt und sichern Ihnen eine objektive Aufklärung zu.

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Sie bekommen in jedem Fall nach Abgabe Ihres Hinweises automatisch generierte Zugangsdaten angezeigt, um auf eventuelle Rückfragen zu antworten und den Fortschritt der Bearbeitung einzusehen.

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    KL
    Katja Lange

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